Haut+Job

Berufskrankheiten der Haut frühzeitig erkennen und schnell behandeln

Aktionswoche haut+job 2022

Hautkrankheiten stellen die größte Gruppe berufsbedingter Gesundheitsgefahren dar. Bei den 15-25-Jährigen machen sie 90% aller berufsbedingten Erkrankungen aus. Doch zu viele nehmen ihre berufsbedingten Hautprobleme immer noch auf die leichte Schulter und warten oft viel zu lange, ehe sie sich mit ihrem Hautproblem an eine Dermatologen ihres Vertrauens oder einen Betriebsarzt wenden:

Im Rahmen der Aktionswoche Haut & Job laden wir Sie ein, frühzeitig aktiv zu werden, insbesondere dann, wenn Sie einen Zusammenhang mit Hautbelastungen am Arbeitsplatz vermuten. Wir beraten Sie gerne!

 

>Info-Flyer: haut+job 2022

 

Über die Kampagne haut+job

Die bundesweite Aktionswoche haut+job ist Teil der gesamteuropäischen Initiative „Healthy Skin@Work“ unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) mit dem Ziel, die Zahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen deutlich zu verringern und den Hautschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Aktionswoche steht alljährlich ganz im Zeichen der Aufklärung über Ursachen beruflicher Hauterkrankungen und über mögliche Schutz- und Therapiemaßnahmen. Die haut+job-Kampagnenwebsite unter www.haut-und-job.de hält die wichtigsten Informationen rund um berufsbedingte Hauterkrankungen bereit. In Deutschland wird die Kampagne vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) getragen. 

 

Was sind berufsbedingte Hauterkrankungen?

Unter den Berufskrankheiten kommen Hautkrankheiten am häufigsten vor. Neben Kontaktekzemen der Haut zählt auch Hautkrebs dazu.


Die erste beschriebene Berufskrankheit war mit dem Skrotalkrebs der Schornsteinfeger durch Pott 1775 eine Hautkrankheit. Seit dem 19. Jahrhundert wurden dann zunehmend Hauterkrankungen in Zusammenhang mit verschiedenen Tätigkeiten beschrieben wie zum Beispiel die „Bäckerkrätze“, „Maurerkrätze“, „Gewürzkrämerkrätze“, chronische Ekzeme bei Wäscherinnen sowie auch – bedingt durch den Einzug der Antisepsis in die Medizin – das „Ekzem der Chirurgen“.

In der Berufskrankheitenverordnung (BKV) vom 31. Oktober 1997 sind berufsbedingte Hauterkrankungen definiert: „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.“ Und auch „Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe“ sind als berufsbedingte Krankheit zu melden.

Zu berufsbedingten Hautkrankheiten können außerdem Krankheiten zählen, die durch Arsen oder Arsenverbindungen entstehen, durch Halogenkohlenwasserstoffe, durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide oder durch ionisierende Strahlen. Auch Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden, Tropenkrankheiten, Fleckfieber können als Berufsdermatosen gemeldet werden. Gleiches gilt für Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig ist oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maß besonders ausgesetzt war.

Seit 2015 ist auch heller Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und seine Vorstufen (Aktinische Keratosen) – ausgelöst durch UV-Strahlung – als Berufskrankheit BK 5103 anerkannt.


 

Schnelles Handeln – hohe Heilungschancen

Aktuelle Untersuchungen zeigen, wenn nichts passiert, erfolgen Berufsaufgaben in den ersten 8 bis 14 Monaten nach Auftreten der Hauterkrankungen. Werden Hautprobleme am Arbeitsplatz jedoch schnell erkannt und behandelt sind die Heilungschancen hoch. Den Betroffenen steht in Deutschland ein je nach Schweregrad der Erkrankungen maßgeschneidertes Maßnahmenpaket zur Verfügung. Diagnostiziert der Hautarzt eine beruflich bedingte Hauterkrankung übernimmt die Berufsgenossenschaft die Therapiekosten. Der betroffene Arbeitnehmer wird hautärztlich behandelt, kann Hautschutzseminare in Anspruch nehmen und wenn nötig, wird er auch stationär versorgt. Studien zeigen, dass bis zu 80 Prozent der Arbeitnehmer selbst mit schweren Ekzemen langfristig in ihrem Beruf bleiben können, wenn sie frühzeitig Hilfe annehmen.
 
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Hautkrankheiten sind die am häufigsten gemeldeten Berufserkrankungen

Mit knapp 30.000 Meldungen sind Hautkrankheiten die am häufigsten gemeldeten Berufserkrankungen in Deutschland. Je eher hautgefährdende Belastungen am Arbeitsplatz erkannt werden, desto rascher kann auch Abhilfe geschaffen werden. Doch zu viele nehmen ihre berufsbedingten Hautprobleme immer noch auf die leichte Schulter.

Betroffene warten oft viel zu lang, ehe sie sich mit ihren Hautproblemen an einen Dermatologen oder an den Betriebsarzt wenden. Die typischen Anzeichen für berufsbedingte Hautprobleme werden häufig unterschätzt oder schlichtweg übersehen. So entstehen Ekzeme oder Allergien vornehmlich an den Händen, die durch Feuchtarbeit, dem täglichen Kontakt mit Reinigungsmitteln, anderen Flüssigkeiten oder das sehr lange Arbeiten mit Handschuhen ohne Ruhepausen hervorgerufen werden.

Diesen Risiken sind vor allem Menschen ausgesetzt, die beispielsweise in Pflegeberufen, als Friseur, in der Kfz- bzw. Metallindustrie, in der Landwirtschaft, auf dem Bau, im Reinigungsgewerbe  oder in der Gastronomie tätig sind. Ohne frühzeitige Behandlung führen sie in bis zu 30 Prozent der Fälle zum Arbeitsplatzverlust. Vermeidbar, denn frühzeitig entdeckt, können Hautekzeme und Hautkrebs gut behandelt werden, und die Gefährdung am Arbeitsplatz kann gezielt verringert werden. Ihr Hautarzt berät Sie.

 

Sonnenschutz ist unabdingbar

Heller Hautkrebs ist die häufigste Krebsart in Deutschland überhaupt. Gefährdet sind vor allem die ca. 3 Millionen Beschäftigten, die viel im Freien arbeiten und regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind wie Maurer, Straßenbauer, Dachdecker, Seeleute und Landwirte. Wenn früh erkannt, ist Hautkrebs heilbar, und ohnehin durch rechtzeitige Vorbeugung vermeidbar. Geeignete persönliche Schutzausrüstung (Hemd, Hose, Hut, hoher Lichtschutzfaktor) sowie breitkrempige Hüte mit Nackenschutz sind unerlässlich.  
 

Prävention am Arbeitsplatz

Was eher unbekannt ist: Die Verhütung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen sowie arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken ist ureigene Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung müssen präventiv mit Blick auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren getroffen werden – und nicht erst, wenn eine Berufskrankheit droht.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet daher jeden Arbeitgeber, Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der gesundheitsfördernden Gestaltung des Arbeitsplatzes zu treffen.

Aufklären und Bewusstsein schaffen ist deshalb wichtig. Viele Arbeitnehmer in Risikoberufen erkranken erst gar nicht an der Haut oder Probleme werden zumindest frühzeitig erkannt, wenn Arbeitsabläufe gesundheitsgerecht gestaltet sind. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber selbst Vorbild ist und sich konsequent für Arbeits- und Hautschutz einsetzt.

 

Wird Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt?

Wer häufig und über längere Zeit im Freien arbeitet, der ist mehr als andere gefährdet. Das gilt für Straßenbauarbeiter, Landwirte, Bauarbeiter, Weinbauern, Seeleute, Skilehrer, Wanderführer und viele andere Berufe gleichermaßen. Immer häufiger werden Hautkrebserkrankungen als berufsbedingt anerkannt.

Unsere Haut schützt uns vor intensiver UV-Strahlung und anderen schädlichen Umwelteinflüssen. Doch auch sie benötigt Erholung. Wenn wir unser UV-Belastungskonto überziehen, versagt der natürliche Reparaturmechanismus der Haut und wir erhöhen damit das Risiko, dass Lichtschäden zu Hautkrebs oder seinen Vorstufen entarten.

Wir mögen uns an manches nicht mehr erinnern, aber unsere Haut kann nicht vergessen, auch nicht die Lichtschäden, die im Laufe unseres Berufslebens entstanden sind. Der Beruf kann bei regelmäßiger Tätigkeit im Freien verräterische Spuren auf unserer Haut hinterlassen: aktinische Keratosen zum Beispiel, eine Frühform von hellem Hautkrebs. Auslöser ist die natürliche UV-Strahlung der Sonne. Die Anzahl der neu auftretenden Hauttumore lag zuletzt allein in Deutschland bei rund 530.000 jährlich, wie dazu das Competenzzentrum für Versorgungsforschung in der Dermatologie berichtet.

Das Plattenepithelkarzinom und seine Frühformen – die aktinische Keratosen – sowie die Bowen-Karzinome der Haut können als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt werden: aktinische Keratosen, wenn sie mit einer Zahl von mehr als fünf pro Jahr vereinzelt auftreten oder ein flächiges Hautareal größer als 4 cm² betroffen ist (Feldkanzerisierung).

Das Basalzellkarzinom, das maligne Melanom und andere seltene Formen von Hautkrebs werden von der BK 5103 nicht erfasst; der berufliche Zusammenhang ist wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt.


Aktinische Keratose

Typischerweise an den Sonnenterrassen des Gesichts entstehen kleine evtl. leicht gerötete derbe Hautschuppen. Man fühlt beim Darüberstreichen über diese „Lichtschwielen“ mehr als man sieht. Unbehandelt kann sich hieraus ein Plattenepithelkarzinom entwickeln.


Morbus Bowen

Der Morbus Bowen bildet münzförmige, einzeln stehende gerötete Herde mit schuppender oder schuppend-krustiger, seltener samtartig geröteter Oberfläche, die einem Ekzem oder einer Schuppenflechte ähneln. Der Morbus Bowen ist feingeweblich engstens verwandt mit aktinischen Keratosen und teilt ihre ungünstige Prognose.


Plattenepithelkarzinom

Das Plattenepithelkarzinom ist der zweithäufigste Hautkrebs. Der Tumor entwickelt sich in erster Linie auf schwer lichtgeschädigter Haut bei bereits vorhandenen Krebsvorstufen in den sogenannten Epithelzellen der Haut. Diese Form des hellen Hautkrebses zeigt den direktesten Zusammenhang zwischen langanhaltender regelmäßiger Sonnenbestrahlung, die für Außenbeschäftigte so typisch ist, und einer Tumorerkrankung. Es zeigen sich hautfarbene Schuppenkrusten und Verhornungen, vielfach mit Einblutungen und umgebender Rötung und in der Folge Gewebszerstörung und geschwürartiger Zerfall.

 

Berufsbedingte Hautprobleme durch hautreizende Stoffe oder Allergene

Klinisch zeigen sich berufsbedingte Hauterkrankungen in über 90 % der Fälle als an den Händen lokalisierte Kontaktekzeme. In der Regel setzen irritative und allergische Einwirkungen das Krankheitsgeschehen in Gang, wobei Mischformen häufig sind und zusätzlich nicht selten auch eine Veranlagung vorliegt.

Kontaktekzeme können unterschiedliche Ursachen haben. Auslösende Faktoren kommen sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld sowie in der natürlichen Umwelt des Menschen vor. Unterschieden wird dabei zwischen dem toxischen und allergischen Kontaktekzem. In einigen Fällen liegt aber auch eine Veranlagung der Haut für Atopische Ekzeme vor.

Um herauszufinden, welche Ursache das Ekzem hervorgerufen hat, kann die Fachärztin oder der Facharzt Klarheit verschaffen. Dafür wichtig ist eine umfangreiche Anamnese. Die Diagnostik bei Berufsdermatosen erfordert nicht selten ein "kriminalistisches" Vorgehen und stellt die Grundlage einer erfolgreichen Prävention dar.


Toxisches Kontaktekzem

Durch direkten Hautkontakt mit einem toxischen (giftigen, aggressiven) Stoff kann die Haut Schaden nehmen. Dadurch verursachte Rötungen oder Verkrustungen sind als toxisches Kontaktekzem zu verstehen.


Allergisches Kontaktekzem

Auch bekannt als Kontaktallergie wird diese Hautentzündung hervorgerufen durch eine Überempfindlichkeit auf bestimmte Stoffe.


Atopisches Ekzem

Anlagebedingte Überempfindlichkeit der Haut: Ist die Barrierefunktion der Haut von Patienten beeinträchtigt, kann ein atopisches Ekzem entstehen. Die Haut ist dann gegenüber Umwelteinflüssen anfälliger.

 

Wie wird eine Berufserkrankung der Haut erkannt?

Im Zentrum der diagnostischen Maßnahmen steht die Erhebung der Vorgeschichte einer Hautveränderung (Anamnese), insbesondere bezogen auf den Arbeitsplatz. Zu klären ist, ob die beruflichen Einwirkungen grundsätzlich geeignet sind, eine Berufsdermatose zu verursachen. Unter Umständen wird der Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft hinzugezogen.

Zur diagnostischen Einordnung der Hautveränderungen liefern häufig bereits das Hautbild sowie die Angaben zum Verlauf der Hauterkrankung die entscheidenden Hinweise. Besserung der Hauterscheinung am Wochenende oder im Urlaub sind beispielsweise erste Indikatoren für eine Belastung der Haut, die berufsbedingt sein kann. Verschiedene Testverfahren, wie ein Allergietest oder die Überprüfung der Hautphysiologie zur Identifikation einer anlagenbedingten Hautempfindlichkeit, geben weitere Hinweise für die Diagnose.


Allergietest

Die Diagnostik für Allergien, die beim Erstkontakt zu einer Sensibilisierung führen (Typ-IV-Sensibilisierung), erfolgt mittels Allergietest (Epikutantest) durch den Hautarzt. Im deutschsprachigen Raum ist die Epikutantestung weitestgehend standardisiert; zugrunde zu legen sind die Empfehlungen der Deutschen Kontaktallergie Gruppe (DKG).

In der Regel ist der Rücken das Testareal. Die Einwirkung des Allergen beträgt in der Regel 24 oder 48 Stunden. Die Ablesung des Tests muss einmal nach Abnahme des Testpflasters und zusätzlich mindestens 72 Stunden nach Anlegen des Testes erfolgen. Darüber hinaus sind spätere Ablesungen zu empfehlen, wenn die Testreaktion nicht sicher eingeordnet werden kann.

Typisch für die allergische Reaktion in der Epikutantestung sind ein Anstieg der Teststärke bis zur 72-Stunden-Ablesung (so genannte Crescendo-Reaktion) oder ein „Plateau-Muster“. Reaktionen mit einem Decrescendo-Verlauf bzw. auch relativ scharfer Abgrenzung auf das Testfeld sprechen eher für eine irritative Reaktion.

In der Regel wird bei der Erstkonsultation beim Facharzt kein Allergietest durchgeführt, da hier meist noch ausgeprägte Hautveränderungen vorliegen. Bei noch bestehenden akuten Ekzemen, auch nach zuvor erfolgter UV-Bestrahlung des Testareals bzw. unter systemischer Immunsuppression, kann kein Test durchgeführt werden. Die erforderlichen Testungen werden in diesen Fällen nach Besserung des Hautbefundes, gegebenenfalls nach Einleitung therapeutischer Maßnahmen, ausgeführt.

Nachgewiesene Sensibilisierungen der Haut werden unter Berücksichtigung der zuvor vorliegenden ekzematösen Hautveränderungen, der Exposition und des Verlaufes der Hauterkrankung auf ihre klinische Relevanz überprüft (Vorsicht: Nicht jede positive Testreaktion steht im ursächlichen Zusammenhang zur vorliegenden Dermatose!).


Typ-I-Allergie-Diagnostik

Eine Typ-I-Allergie-Diagnostik wird bei Verdacht auf das Vorliegen einer berufsbedingten (allergischen) Kontakturtikaria, bei der Quaddeln nach kurzer Zeit auftreten (z.B. bei einer Latexallergie), sowie zur Erhärtung des möglichen Vorliegens einer atopischen Disposition durchgeführt. Dafür werden verschiedene Verfahren angewendet: Zur Verfügung stehen Prick-, Scratch- und Reibtestungen sowie die Bestimmung spezifischer zirkulierender IgE-Antikörper im Serum. Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Typ-I-Allergie-Diagnostik die Möglichkeiten der notfallmäßigen Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion gegeben sein müssen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass negative bzw. normwertige Testergebnisse das Vorliegen einer atopischen (Haut-)Disposition nicht ausschließen.


Überprüfung der Hautphysiologie

Bei der Messung des Hautzustandes wird unter anderem die Hautfeuchtigkeit, die Elastizität und die Oberflächenstruktur der Haut überprüft. Moderne hautphysiologische Messverfahren können dabei eine objektive Überprüfung der Irritationswirkung von Arbeitsstoffen und schützenden Wirkungen von Hautschutzmaßnahmen in hautbelastenden Berufen leisten.

 
 
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