Gemeinsam sicher durch die Pandemie

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

auf Grund der steigenden Inzidenzen möchten wir Sie nochmals daran erinnern, nur symptomfrei in unserer Praxis zu erscheinen. Zu Ihrem und unserem Schutz ist unser Personal dreifach geimpft und wir haben entsprechende Hygienemaßnahmen in unserer Praxis eingerichtet.  

 

  • Haben Sie Krankheitssymptome, welche auf eine Corona-Infektion hinweisen, so betreten Sie in keinem Fall die Praxis.

 

  • Bitte treten Sie immer nur einzeln in den Anmeldebereich ein und desinfizieren Sie sich im Anmeldebereich die Hände.

 

  • Bitte halten Sie an der Anmeldung und in den Wartebereichen grundsätzlich genügend Abstand zu unserem Personal und den Mitpatienten. 

  • Bitte beachten Sie die Maskenpflicht.


  • Rezepte und Überweisungen für das betreffende Quartal können Sie auch telefonisch oder per Mail bei uns anfordern. Wir versenden diese auch per Post an Sie.


  • Für kosmetische Leistungen bitten wir Sie, einen aktuellen Antigenschnelltest mitzubringen. 


 

 
Hautarztpraxis Münster   FFP2 Maskenplicht ab 1 Oktober 2022   Covid Corona Regeln

FFP2-Maskenpflicht ab dem 1. Oktober 2022

Sehr geehrte Patient*innen,


ab dem 1. Oktober 2022 gelten die neuen Vorschriften für den Besuch in Arztpraxen. Alle Paitient*innen und deren Begleitpersonen müssen nun verpflichtend FFP2-Masken bei Ihrem Praxisbesuch tragen. 


Das Tragen einer medizinischen Maske reicht hier nicht aus.


Ausnahmen von der Maskenpflicht sind zulässig,  ...

  • wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht.
  • wenn es sich um Kinder unter 6 Jahren handelt. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen alternativ eine einfache medizinische Maske („OP-Maske“) tragen.
  • bei Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können
  • sowie grundsätzlich bei gehörlosen und schwerhörigen Menschen.


Danke für Ihr Verständnis!

Ihr Praxisteam

 
 
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